Artenvielfalt im Ackerbau

Ackerrandstreifen anlegen und pflegen

Strukturierte Informationen zu Blühstreifen, Saatmischungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland.

Wildblumenstreifen am Ackerrand

Themenbereiche

Was sind Ackerrandstreifen?

Ackerrandstreifen sind schmale, extensiv bewirtschaftete Streifen entlang von Ackerflächen. Sie bieten Wildpflanzen, Insekten und Bodenbrütern Lebensraum innerhalb intensiv genutzter Agrarlandschaften.

Ökologische Funktion

Randstreifen verbinden isolierte Biotope und fördern den Austausch zwischen Tier- und Pflanzenpopulationen. Bienen, Schwebfliegen und andere Bestäuber nutzen sie als Nahrungsquelle und Rückzugsraum.

Anlage und Breite

Typische Breiten liegen zwischen 3 und 12 Metern. Schmalere Streifen sind bereits wirksam; breitere Flächen ermöglichen zusätzlich Brutmöglichkeiten für Feldvögel wie Feldlerche und Rebhuhn.

Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der deutschen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) können Landwirte Flächenprämien für freiwillig angelegte Blühstreifen beantragen. Die genauen Fördersätze variieren je Bundesland.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Breite sollte ein Ackerrandstreifen mindestens haben? +
Für eine ökologische Wirkung werden in der Fachliteratur mindestens 3 Meter Breite empfohlen. Förderprogramme setzen häufig 6 Meter als Mindestbreite voraus, um Feldvögeln ausreichend Raum zu bieten.
Darf auf Ackerrandstreifen gedüngt oder gespritzt werden? +
Im Rahmen der meisten Förderprogramme ist der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf Blühstreifen nicht erlaubt. In Wasserschutzgebieten können zusätzliche gesetzliche Einschränkungen gelten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Aussaat? +
Frühjahrsaussaaten (März–Mai) sind für einjährige Mischungen geeignet. Mehrjährige Mischungen gelingen oft auch bei Sommersaat (Juli–August), wenn die Böden ausreichend Feuchtigkeit halten.
Wie oft muss ein Blühstreifen erneuert werden? +
Einjährige Mischungen werden jährlich neu ausgesät. Mehrjährige Mischungen können ohne Neueinsaat zwei bis fünf Jahre bestehen bleiben; in Förderprogrammen ist oft eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vorgeschrieben.

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